Ablauf des Bürgerbegehrens
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Ablauf des Bürgerbegehrens

Der Auslöser

Die Kreistagsentscheidung für das Szenario 5 vom 14.02.2022 können wir nicht akzeptieren. Wir stehen ein für die Interessen der Bürger, die dies auch so sehen. Unser Instrument: Die direkte und schützenswerte Demokratie!

Das Bürgerbegehren… der Inbegriff der direkten Demokratie

Auch wir mussten erstmal den Prozess verinnerlichen und vollumfänglich verstehen. Der Prozess ist eigentlich recht einfach.  Jedoch war und ist Sorgfalt geboten. Aber… jetzt sind wir bereit!

Das Ziel

Unser Ziel ist, dass die geplanten Umstrukturierungen des Szenarios 5 gestoppt werden und der Kreis an beiden Standorten, Rendsburg und Eckernförde, die medizinische Versorgung auf Basis des Szenarios 1 fortführt.

Der Unterschriftenzettel

Der Unterschriftenzettel ist das Herzstück eines Bürgerbegehrens. Dieser muss eine gewisse Form bzw. einen gewissen Inhalt aufweisen. Er besteht aus dem „Ziel des Begehrens“ (kann auch eine Frage sein), der dazugehörigen Begründung, der Nennung der Vertretungsberechtigten und der Kostenschätzung mit Kommentar der Initiatoren.

Die Kostenschätzung

Die Kostenschätzung führt die finanziellen Auswirkungen auf, die Folge eines erfolgreichen Bürgerbegehrens oder genauer gesagt eines erfolgreichen, nachgelagerten Bürgerentscheids sein werden. Somit kann der Bürger frei entscheiden, ob er sich das „Ziel des Begehrens“ leisten möchte oder nicht!

Und wer schätzt das..?

Die Kostenschätzung wird  beim Landrat angefragt und den Initiatoren zur Verfügung gestellt. In Fällen wie z.B. dem Bestreben nach einer wohnortnahen medizinischen Versorgung wird dies an die verantwortliche Gesellschaft übergeben. In diesem Fall die imland gGmbH, die bereits das Szenario 5 entwickelt hat.

Was dann?

Wenn der Kreis die Kostenschätzung an die Initiatoren übermittelt hat, müssen diese die Kostenschätzung auf allen Unterschriftenzetteln abdrucken. Die Initiatoren haben das Recht die Kostenschätzung zu kommentieren.

Finalisieren des Unterschriftenzettels

„Ziel des Begehrens“ (bzw. Frage), Begründung, Vertretungsberechtige, Kostenschätzung mit Kommentar und Tabelle für die Unterschriften sind beisammen. Somit ist der Unterschriftenzettel formal, inhaltlich und sachlich vollständig und es kann losgehen!

Und wer darf alles unterschreiben?

Unterschreiben darf jeder, der bei der Kommunalwahl wählen darf und seinen ersten Wohnsitz am Tag der Unterschrift im Kreis Rendsburg-Eckernförde hat.

Und wie viele müssen unterschreiben?

Das richtet sich nach der Größe des Kreises (im Kreis Rendsburg-Eckernförde sind das 4% der Stimmberechtigten der letzten Kreistagswahl). Für uns bedeutet das 9.110 Unterschriften. Aber hier lautet die Devise: Mehr ist besser! Die Prüfung der Unterschriften kann ergeben, dass einige als ungültig erklärt werden.

Und wenn die Unterschriften alle gesammelt sind?

Dann werden diese beim Kreis eingereicht. Der Kreis leitet diese ans Innenministerium weiter. Es startet ein definierter Prüf- und Verwaltungsakt, dessen Ausgang über Zulassung oder nicht entscheidet.  Das wird vom Innenministerium entschieden.

Und dann kommt endlich Szenario 1?

Nein, leider nicht! Unser „Ziel des Begehrens“ wird dann in einer Kreistagssitzung auf die Tagesordnung gesetzt. Unsere Vertretungsberechtigen haben dort ein Rederecht. Und wenn dort ein bürgernaher politischer Wille die Mehrheit hat, „folgt“ der Kreistag dem „Ziel des Begehrens“. Damit wäre das Szenario 1 beschlossen.

Und wenn die Politik dem Bürgerbegehren nicht folgt?

Dann greift das nächste Instrument der direkten Demokratie. Der Bürgerentscheid. Der Kreis muss das „Ziel des Begehrens“ durch eine offizielle Wahl zur Abstimmung stellen.

Puuh! Das klingt aber langwierig…

Das ist es auch. Wir als Initiatoren haben aber keine Möglichkeit diesen Prozess zu beschleunigen oder abzukürzen. Wir arbeiten kontinuierlich an unseren Aufgaben: Wir sind da!